Syrien ist überall
Es gibt ein Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung
aus Gewissensgründen
aber kein absolutes, uneingeschränktes
obwohl man Gewissensgründe
nicht einschränken kann.
Dieses Grundrecht soll ich beantragen ?
Das verstehe ich nicht !
Hiermit nehme ich dieses Grundrecht in Anspruch !
Meine Gewissensentscheidung soll ich begründen
damit geprüft werden kann
ob es sich um eine solche handelt
oder ob ich ein Drückeberger bin ?
Das verstehe ich nicht !
Wenn nun meine Fähigkeit
sie zu „begründen“
nicht ausreicht
soll mir das Grundrecht genommen werden ?
Das verstehe ich nicht !
Ich habe für mich entschieden
das es keinen Wert auf der Welt gibt
der es rechtfertigt
einen Menschen zu töten.
Das ist meine Gewissensentscheidung.
Punkt .
Erneut aufgeschrieben Weihnachten 1994
Klaus Wethmar, sen.
5. Dezember 1942 bis 5.Dezember 2015