Grundgesetz Artikel 20a
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 20a
Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.
Zitat WDR* 20.5.2016
„Das massenhafte Töten frisch geschlüpfter, männlicher Küken bleibt in Nordrhein-Westfalen vorerst strafffrei. Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat am Freitag (20.05.2016) der Klage von zwei Geflügelzüchtern Recht gegeben. Sie hatten sich gegen ein Tötungsverbot gewehrt, das ihnen die zuständigen Kreise auferlegt hatte. Die Entscheidung gilt als Grundsatzurteil.
Im Mittelpunkt stand für die Richter die Frage, ob es einen vernünftigen Grund für das massenhafte Töten frisch geschlüpfter, männlicher Küken gebe. Denn ohne solch einen Grund darf Tieren nach dem Bundestierschutzgesetz weder Leid noch Schmerzen oder Schäden zugefügt werden. Nach Überzeugung des Oberverwaltungsgerichts Münster liegt dieser Grund vor, weil die Aufzucht der männlichen Küken für die Brütereien unrentabel wäre“. *
Bei vielen Geflügelzüchtern ist es bislang gängige Praxis, männliche Küken zu vergasen oder zu schreddern. Sie berufen sich unter anderem auf wirtschaftliche Gründe: Weil männliche Küken keine Eier legen und weniger Fleisch ansetzen als weibliche Tiere, sei eine Aufzucht nicht rentabel. Nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster dürfen die Brütereien in NRW nun weiter männliche Küken töten, rund 2,5 Millionen pro Jahr. Stellvertretend für alle 11 Brütereien aus NRW wurden heute die Fälle zweier Betriebe aus Delbrück und Rietberg in Ostwestfalen verhandelt und ein Grundsatzurteil erwirkt.“
Bewertung:
Tieren darf laut Grundgesetz nur aus wichtigem Grund Leid und Schmerzen zugefügt werden.
Der vom OVG genannte „wichtige Grund“ ist „Unrentabilität“.
Eine schrecklichere Begründung für den praktizierten Umgang mit unseren Mitgeschöpfen kann ich mir nicht vorstellen.
Siehe auch hier in der Kopfablage: „ COBB 500“ und „Von Null-Eins-Zwei-und-Dreinutzungshühnern“.