Die gute Nachricht zum Neuen Jahr
„Zum Neuen Jahr setzt der Gesetzgeber den
allgemeinen Beitragssatz von 15,5 % auf 14,6 % herab.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen davon jeweils die Hälfte, also 7,3 %.
Der pauschale Beitragssatz von 0,9 %, den die Mitglieder
bisher allein gezahlt haben, geht nun in einen kassenindividuellen
Zusatzbeitrag auf.
Gute Nachricht für die Versicherten der BKK vor Ort:
auch nach der neuen Regelung bleibt ihr Zusatzbeitrag bei 0,9 %.“